Chanel-Mitarbeiter zu bis zu sieben Jahren Haft verurteilt: der Grund

Diebstahl in Millionenhöhe
Vier ehemalige Mitarbeiter eines Chanel-Lagers in Hongkong sind wegen des versuchten Diebstahls von Hunderten Produkten der Marke zu Haftstrafen verurteilt worden. Dabei ging es um 601 Taschen und 123 Geldbörsen im Gesamtwert von mehr als 19 Millionen Hongkong-Dollar – rund 2,4 Millionen US-Dollar.
Die Diebstähle ereigneten sich zwischen Juni 2016 und Februar 2017.
Nach der damaligen Unternehmenspolitik wurden Produkte, die nicht mehr der aktuellen Saison entsprachen oder nicht länger für den Verkauf vorgesehen waren, regelmäßig vernichtet. Wie das Gericht feststellte, konnte Chanel alle sechs Monate zwischen 10.000 und 20.000 solcher Artikel entsorgen. Das Unternehmen betont, dass sich diese Angaben und das damalige Entsorgungsverfahren ausdrücklich auf das Jahr 2017 beziehen. Seit 2019 übergibt Chanel nicht mehr verwendete und mangelhafte Produkte an L’Atelier des Matières, wo die Materialien sortiert und wieder in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden.

Zum Zeitpunkt der Diebstähle wurden die Produkte im 23. Stock des Logistikzentrums Goodman Interlink im Stadtteil Tsing Yi gelagert. Nach dem üblichen Verfahren sollten sie in den fünften Stock gebracht und dort vernichtet werden.
Die Mitarbeiter beschlossen jedoch, das System auszunutzen, und begannen, die Produkte direkt im Lager zu verstecken.
So funktionierte das System
Die Anfänge der Verschwörung reichen bis ins Jahr 2016 zurück. Damals versteckten Ho Tung-shan und Ho Tsz-yin 90 Taschen. Der Sicherheitsdienst von Chanel entdeckte den Diebstahl, meldete den Vorfall jedoch nicht der Polizei.
Später entwickelte sich daraus ein deutlich größer angelegter Plan. Zwei weitere Mitarbeiter schlossen sich an, wobei das Gericht Ng Yiu-lun als Hauptorganisator bezeichnete. Er war der Einzige der vier Beteiligten, der über das Passwort für den Lastenaufzug verfügte, das für den Transport der Waren zwischen den Stockwerken erforderlich war.

Nach Angaben des Gerichts bot Ng Yiu-lun seinen Komplizen bis zu 50.000 Hongkong-Dollar an.
Die Chanel-Geschäftsleitung schöpfte jedoch Verdacht und begann, die Mitarbeiter mithilfe von Überwachungskameras zu beobachten. Auf den Aufnahmen war zu sehen, wie zwei von ihnen Produkte in Kartons verpackten und in einem abgelegenen Bereich des Lagers versteckten.
Am 2. Februar 2017 versuchten die Männer, die Waren aus dem Gebäude zu schaffen. Sie brachten 33 Kartons mit Produkten zum Lastenaufzug und transportierten sie anschließend zu einem gemieteten Lieferwagen.
Doch ihr Plan scheiterte. Auf dem Parkplatz wurden sie von einem stellvertretenden Manager gestoppt. Er öffnete die Kartons, entdeckte die Chanel-Produkte und verständigte die Polizei. Noch am selben Tag nahmen die Beamten alle vier Beteiligten fest.
Sämtliche Produkte, für die die Mitarbeiter ihre Freiheit riskiert hatten, wurden schließlich an Chanel zurückgegeben.
Anschließend wurden sie vernichtet – genau so, wie es die Marke ursprünglich vorgesehen hatte.

Das Urteil fast ein Jahrzehnt später
Der High Court von Hongkong verhängte gegen die Angeklagten unterschiedlich lange Haftstrafen. Der Hauptorganisator Ng Yiu-lun wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Cheung Ka-wai, der ebenfalls an dem Diebstahl beteiligt war, erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Die beiden weiteren Beteiligten, Ho Tung-shan und Ho Tsz-yin, wurden jeweils zu vier Jahren verurteilt.
Die endgültigen Haftstrafen wurden jedoch um sechs bis neun Monate reduziert. Der Richter berücksichtigte dabei, dass die gestohlenen Waren unmittelbar nach ihrer Entdeckung an Chanel zurückgegeben worden waren. Zudem floss in die Entscheidung ein, dass das endgültige Urteil aufgrund des langwierigen Gerichtsverfahrens erst fast zehn Jahre nach der Tat erging.
Und nun zu erfreulicheren Nachrichten. Vor Kurzem berichteten wir über die restaurierte Residenz von Coco Chanel an der Côte d’Azur. Das Hauptziel des Projekts bestand darin, die authentische Atmosphäre der 1930er-Jahre wieder aufleben zu lassen.
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