«Zu weit gegangen»: Taylor Swift verklagt Kanye West

Wegen neuer Aussagen des Rappers
Ein weiterer Wendepunkt im langjährigen Streit zwischen den Stars erschüttert Hollywood: Taylor Swift hat offiziell Klage gegen Kanye West eingereicht und wirft ihm Verleumdung vor. Auslöser waren die jüngsten Aussagen des Rappers auf der Plattform X (ehemals Twitter), in denen er behauptete, die Sängerin habe intime Beziehungen mit Justin Bieber und Harry Styles gehabt.
Swifts Anwaltsteam fordert die sofortige Unterlassung solcher Behauptungen. Eine Quelle aus dem Umfeld der Sängerin erklärte, West sei diesmal «zu weit gegangen».
«Das ist nicht nur Verleumdung. Es ist sexuelle Belästigung mit dem Ziel, eine Frau zu diskreditieren und ihren Ruf sowie ihre Karriere zu schädigen,» sagte ein Insider gegenüber den Medien.
Die Klage beinhaltet auch die Forderung nach einer gerichtlichen Verfügung, die West jegliche weiteren Aussagen über Swift verbietet. Die Anwälte deuten an: Sollte er nicht aufhören, drohen ihm ernstere rechtliche Konsequenzen.

Langjähriger Konflikt
Der Streit zwischen Taylor Swift und Kanye West begann bereits 2009, als West bei der MTV VMA-Zeremonie plötzlich auf die Bühne stürmte, während Swift ihre Dankesrede hielt, und erklärte, Beyoncé hätte den Preis mehr verdient. Seitdem dauert der Konflikt an — mal im Verborgenen, mal öffentlich.
West erwähnte Swift mehrfach in seinen Songs, während die Sängerin ihn in Interviews als «nicht aufrichtig» bezeichnete. Privat sei er freundlich, aber in der Öffentlichkeit benutze er ihren Namen für seinen eigenen Ruhm.
Kanyes exzentrisches Verhalten
In letzter Zeit sorgt Kanye West zunehmend mit seinem Verhalten für Besorgnis. Der Rapper überrascht regelmäßig mit lauten und kontroversen Aussagen — von Vorwürfen gegen Kim Kardashian wegen «schlechter Kindererziehung» bis hin zu schockierenden Äußerungen über den Nationalsozialismus. Besonders für Aufsehen sorgte sein Auftritt bei den Grammys mit Ehefrau Bianca Censori, die völlig nackt erschien. Danach verließ sie ihn Berichten zufolge.
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